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2** Taucher

Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 (vormals EN 14153-2)

Ziel

Ziel der Ausbildung zum Taucher 2** ist die Fähigkeit,
selbständig mit einem gleichwertigen Partner (Taucher 2**) Tauchgänge bis 20m sicher und kontrolliert zu absolvieren.


Berechtigung

Der Taucher 2** hat die Berechtigung, weltweit selbständig mit einem Taucher 2** oder höher zu tauchen. Er kann sich weltweit eine Ausrüstung leihen.
 

Voraussetzung

Voraussetzung ist der erfolgreich absolvierte 1*-Kurs oder eine äquivalente Ausbildung sowie
die Behandlung der Sonderthemen

  • Orientierung
  • Nachttauchen und Tauchen bei eingeschränkter Sicht
  • Bergseetauchen
  • Sauerstoffanwendung

Dazu müssen incl. der Spezialkurse mindestens weitere 26 Tauchgänge absolviert sein.
 

Anforderung

Zusätzlich zu den Lehrzielen des 1*-Tauchers, wobei der Tiefenbereich bis 20m ausgeweitet wird, muss ein 2**-Taucher die Grundlagen der Tauchgangsführung beherrschen.

  • Freiwasseraufstiege unter Wechselatmung
  • Tauchgänge zum Ausgangspunkt mit und ohne Kompass zurückführen
  • Bergung eines Bewusstlosen aus 10m Wassertiefe
  • 1000m mit voller Ausrüstung an der Oberfläche schnorcheln
  • 40m Streckentauchen
  • ein in 8 m Tiefe liegendes Tauchgerät antauchen und anlegen
  • 45sec den Atem unter Wasser anhalten zu können

Ein 2**-Taucher muss sowohl seine Ausrüstung als auch die Ausrüstung des Partners richtig zusammenbauen können, auf ihre Funktion überprüfen und etwaige Fehler erkennen und beheben können. Ausgeschlossen sind Fehler technischer Natur, die nur vom entsprechend geschulten Fachpersonal behoben werden dürfen.

Er muss mit den wichtigsten Grundlagen der Ausrüstungspflege vertraut sein.

Theoretisch muss er über die entsprechenden physikalischen und medizinischen Grundlagen Bescheid wissen und ihre Auswirkungen auf den Körper während eines Tauchgangs kennen und sich entsprechend verhalten.

Weiters muss er Tauchgänge sowohl innerhalb als auch außerhalb der Nullzeit sowie Wiederholungstauchgänge planen und berechnen können.
Im technischen Bereich muss er die Funktion der einzelnen Ausrüstungsteile (Jacket, Automat, Tiefenmesser, Computer, etc) erklären können.

Er muss sich im Klaren sein, dass – ausgenommen Tauchgänge mit einem Tauchlehrer 2** oder höher – er bis zu einer Tiefe von 20m ausgebildet ist und das einzuhalten ist.

  • Staatlich ermächtigter Tauchverband
  • Cedip - european commitee of professional
    diving instructors
  • erster österr. Berufstauchlehrer Verband
Über den EOBV
  • Tel.: +43 (0)6542 68370
  • Mobil: +43 (0)664 406 8381
  • E-Mail: lg-a@eobv.eu
EOBVPoint 24 • A-5751 MaishofenZVR Zahl: 581236810

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