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Die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung für Sporttaucher

Angehende Sporttaucher wollen mitunter so kostengünstig und rasch wie möglich ein Brevet ausgestellt bekommen. Die medizinische Beratung und Untersuchung wird daher in manchen Fällen als lästig und unnötig empfunden. Eine entsprechende Aufklärung ist daher unumgänglich.

Sinn und Zweck der Untersuchung ist es, zu prüfen, ob gesundheitliche Einwände gegen das Tauchen bestehen und diese ggf. dem Tauchkandidaten verständlich zu erklären. Die Tauglichkeitsuntersuchung hat somit präventiven Charakter. Der untersuchende Arzt sollte tauchmedizinisch ausgebildet sein, um die speziellen Gefahren des Tauchens beurteilen zu können. Er handelt nicht im Auftrag eines Dritten (z.B. für eine Tauchschule), sondern als „Privatgutachter“ für den Auftraggeber – den Tauchkandidaten selbst.

Für die Untersuchung von Sporttauchern gibt es bis dato keine gesetzliche Regelung. Tauchschulen spielen daher eine wichtige Rolle – sie sind die Schlüsselstellen, die Tauchschülern die Sinnhaftigkeit der Untersuchung vermitteln und sich selbst durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung vor evtl. Schadenersatzansprüchen schützen können.  Vor Beginn der Ausbildung können und sollten deshalb Tauchlehrer ihrerseits unbedingt Tauglichkeitsatteste ihrer Tauchschüler einfordern.

Tauchtauglichkeitsnachweis von beruflich im Überdruck tätigen Personen

Die Tauglichkeitsuntersuchungen von Berufstauchern und Druckluftarbeitern sind in Österreich gesetzlich geregelt. Sie sind grundsätzlich einmal jährlich von dafür ermächtigten Ärzten durchzuführen.

In Deutschland sind arbeitsmedizinische Untersuchungen entsprechend der Verordnung „G31 – Überdruck“ bei Tätigkeiten in Druckluft (ab 0,1 bar Überdruck) sowie bei Tätigkeiten unter Wasser, bei denen der oder die Beschäftigte über ein Tauchgerät mit Atemgas versorgt wird (Taucherarbeiten), erforderlich.

Nicht nur Taucher und Druckluftarbeiter, sondern auch Personen, die in einer Druckkammer arbeiten (medizinisches Personal und Ärzte) müssen für diese Tätigkeit jährlich eine Tauglichkeit nachweisen. Für Offshore Taucher gibt es zudem eine international anerkannte Untersuchung gemäß Oil & Gas UK (OGUK) für Offshore-Arbeiter.

  • Staatlich ermächtigter Tauchverband
  • Cedip - european commitee of professional
    diving instructors
  • erster österr. Berufstauchlehrer Verband
Über den EOBV
  • Tel.: +43 (0)6542 68370
  • Mobil: +43 (0)664 406 8381
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