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Information COVID-19


Information zu COVID-19 und Tauchen

Stand 12.5.2020

Sehr geehrte Tauchsportfreunde

die aktuelle COVID19-Pandemie erfordert Einschränkungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens und wirkt sich auch auf das Freizeit- und Berufstauchen aus.

Im Allgemeinen wird von allen sportlichen Aktivitäten abgeraten, mit Ausnahme derjenigen, die allein,  zu zweit oder mit einer sehr geringen Personenzahl durchgeführt werden können, und dies nur dann, wenn ein ausreichender Abstand zwischen den Teilnehmern gewährleistet werden kann und das Teilen von Sportgeräten vermieden wird.

Während des (Freizeit-) Tauchens ist es unmöglich, den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur COVID-19-Prävention empfohlenen Mindestabstand einzuhalten. Auch wenn eine Virenübertragung durch das Wasser nicht belegt ist, gilt diese Empfehlung uneingeschränkt. Ebenfalls kann die Verwendung von Leihausrüstungen ein Risiko für die Übertragung des Virus darstellen. Auch eine, in Luftmangelsituationen evtl. erforderliche, Wechselatmung ist beim Tauchen nie vollständig auszuschließen.

Darüber hinaus ist es trotz sorgfältiger Tauchgangsplanung und Einschränkung der Tauchtiefe nicht möglich, das Auftreten von tauchbedingten Gesundheitsstörungen wie z. B. Barotraumen, Dekompressionskrankheit, Immersions-Lungenödem oder Beinahe-Ertrinken auszuschließen, welche eine medizinische Versorgung erfordern. Diese könnte unter den gegenwärtigen Bedingungen der (Selbst-)Isolation und des persönlichen Schutzes sowie durch die Knappheit an Rettungsmitteln und medizinischen Ressourcen beeinträchtigt sein.

Auch darf die insgesamt reduzierte Verfügbarkeit von Druckkammern zur Behandlung von Tauchunfällen nicht unterschätzt werden.

Daher war das Untersagen von (sportlichen) Betätigungen mit hohem Risikofaktor durch unsere Bundesregierung ein logischer Schritt, welcher der Entlastung der medizinischen Einrichtungen während der Pandemie dient.

Die Europäische Gesellschaft für Unterwasser und Baromedizin (EUBS) empfiehlt in Abstimmung mit dem Europäischen Komitee für Überdruckmedizin (ECHM) in seiner Aussendung vom 26.03.2020:

  1. Alle Freizeittauchaktivitäten sollten für die Dauer der COVID-19-Pandemie ausgesetzt werden.
  2. Alle medizinischen Untersuchungen zum Sporttauchen, da diese als „nicht dringend“ und „nicht medizinisch wesentlich“ angesehen werden, sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Medizinische Untersuchungen setzen zwangsläufig einen engen persönlichen Kontakt zwischen dem Arzt und dem Taucher voraus, der mit den aktuellen Empfehlungen zur zwischenmenschlichen Distanz unvereinbar ist. Tauchverbände, die eine tauchärztliche Untersuchung benötigen, sollten eine vorläufige Lösung in Betracht ziehen, z.B. durch Verlängerung der Gültigkeit des aktuellen ärztlichen Attests.
  3. Die Fortsetzung der Tauchaktivitäten und ärztlichen Untersuchungen für professionelle Taucher liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers nach sorgfältiger Risikoanalyse unter Berücksichtigung aller Ratschläge der nationalen Aufsichtsbehörden, der Dringlichkeit der Tauchaktivitäten und der Möglichkeit, im Falle von tauchbedingten Krankheiten oder Verletzungen eine angemessene medizinische Versorgung sicherzustellen. Dies kann bedeuten, dass in einigen Gebieten die Tauchaktivitäten verschoben werden sollten, es sei denn, eine medizinische Versorgung kann ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen garantiert werden.

Aufgrund der insgesamt rückläufigen Infektionszahlen werden die strengen Maßnahmen nun schrittweise gelockert, jedoch nicht vollständig aufgehoben. Gesundheitliche, wirtschaftliche, soziale und psychologische Aspekte gilt es dabei zu berücksichtigen.

Über diverse Langzeitschäden, welche COVID-19 bei wieder gesunden Personen hinterlässt, ist derzeit noch nicht viel bekannt. Als gesichert gilt, dass eine Erkrankung mit dem COVID-19 Virus ernsthafte Probleme an der Lunge verursachen kann. Diverse Aussendungen in sozialen Medien verunsichern aktuell viele Taucher.

Nach COVID-19 Erkrankung können – trotz subjektiven Wohlbefindens – krankhafte Veränderungen der Lunge bestehen, die ursächlich für ein Lungenbarotrauma sein könnten. In diesen Fällen wäre eine Tauchtauglichkeit nicht gegeben.

Im Zusammenhang mit COVID-19 Erkrankungen kann, neben der Erkrankung der Lunge, auch eine Schädigung des Herzmuskels auftreten. Diese kann weitgehend unbemerkt ablaufen und als Folge Vernarbungen am Herzmuskel hinterlassen, welche (je nach Größe) Ursache einer eingeschränkten Pumpleistung sein können. Herzmuskelschädigungen können ein wichtiger Faktor für das Auftreten eines plötzlichen Herzversagens während des Tauchens sein. Lungensymptome, extreme Müdigkeit und rasche Erschöpfung können auf solche Vernarbung der Herzmuskel hinweisen.

Daher wird dringend empfohlen, dass Taucher, nach Beteiligung von Lunge und/oder Herz, nach der Genesung mindestens 3 Monate nicht tauchen (und auch andere körperliche Belastungen meiden) und vor Wiederaufnahme der Tauchaktivitäten einen Taucharzt aufzusuchen, um Ihre Tauchtauglichkeit beurteilen zu lassen. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, die Untersuchung auszuweiten und ggf. zusätzliche Tests und/oder ein Lungen-CT durchzuführen, um eine endgültige Beurteilung zu ermöglichen.

Personen, die positiv auf SARS-COV2 getestet wurden (also mit dem Virus nachweislich infiziert sind), aber selbst keine Symptome wahrnehmen, können über einen gewissen Zeitraum andere Personen infizieren. Derzeit wird ein Zeitraum von 2 Wochen als potentiell infektiös angesehen.

Da auch, wie oben erwähnt, nach scheinbar „harmlosen“ Verläufen schwere Lungenveränderungen möglich sind, ist eine ärztliche Tauglichkeitsbeurteilung vor Wiederaufnahme des Tauchens in jedem Fall zu empfehlen.

Tauchschulen und Tauchbasen wird empfohlen, die hygienischen Standards (Mindestabstände zwischen Personen, häufiges Händewaschen, Desinfektion der Ausrüstungen, usw.) strikt einzuhalten.

Tauchen mit erhöhtem Sauerstoffanteil im Atemgas:

Derzeit ist nur wenig über ein erhöhtes Risiko und einer erhöhten Empfindlichkeit gegenüber der Toxizität von Sauerstoff nach COVID19-Erkrankung bekannt.

Daher gilt die Empfehlung, das technische Tauchen (mit längerem Einatmen von hyperoxischem Gas, mit pO2 von 1,3 bar oder höher) zu vermeiden. Beim „Nitrox“-Tauchen wird ein maximaler pO2 von 1,4 bar nur für kurze Zeit an der tiefsten Stelle des Tauchgangs eingeatmet. Das sollte nach derzeitigen Erkenntnissen kein Problem darstellen. Es wird jedoch eine sinnvolle (restriktive) Tauchgangsplanung empfohlen.

Überlegungen zur Dekompression:

Ebenso treten häufig Fragen bzgl. der Dekompression beim Tauchen auf. So könnte nach einer Erkrankung mit COVID-19 die Effizienz des „Lungenfilters“ für venöse Bläschen vermindert werden. Venöse Bläschen könnten dadurch in den arteriellen Kreislaufschenkel geraten („Arterialisierung“ von Gasbläschen, vergleichbar mit dem Übertritt von Bläschen bei offenem Foramen ovale) und Verstopfungen von Arterien im Gehirn mit Symptomen eines schweren Tauchunfalls nach sich ziehen.

Daher wird nahegelegt, dass Taucher, die unter Lungensymptomen von COVID-19 gelitten haben, auch nach Wiedererlangung ihrer Tauchtauglichkeit, die Aktivitäten anfänglich auf Nullzeittauchgänge beschränken und auch das „Ausreizen“ der Nullzeit vermeiden.

Aufgrund der aktuell gültigen Verordnung sind derzeit Ausbildungs- und Freizeittauchaktivitäten in Österreich untersagt. Was die kommenden angekündigten Lockerungen bringen bleibt derzeit offen.

Wir wünschen Euch weiterhin Gut Luft und eine gesunde, wenn auch eingeschränkte Tauchsaison.

  • Staatlich ermächtigter Tauchverband
  • Cedip - european commitee of professional
    diving instructors
  • erster österr. Berufstauchlehrer Verband
Über den EOBV
  • Tel.: +43 (0)6542 68370
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